Ist ein Kreditkartenbeleg ein „ordentlicher Beleg“?
Kurz gesagt: Nein – eine Kreditkartenabrechnung ersetzt in der Regel keine ordnungsgemäße Rechnung. Sie kann aber als Ersatzbeleg dienen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 🔎 Was gilt offiziell? Nach den Vorgaben des Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt: 👉 Ein ordnungsgemäßer Beleg (Rechnung) muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, z. B.: ➡️ Eine reine Kreditkartenabrechnung enthält diese Infos fast nie vollständig. 💳 Wann reicht die Kreditkartenabrechnung trotzdem? Die Finanzverwaltung (u. a. BMF-Schreiben zu GoBD) akzeptiert Ersatzbelege, wenn: 👉 Grundlage sind die GoBD des Bundesministerium der Finanzen („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von…