In Deutschland unterliegen Websites verschiedenen gesetzlichen Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte transparent, sicher und für alle zugänglich sind. Ab dem 28. Juni 2025 treten zudem neue Regelungen in Kraft, die insbesondere die Barrierefreiheit betreffen.Industrie- und Handelskammer+6Industrie- und Handelskammer+6Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+6
Aktuelle gesetzliche Bestandteile einer Website
- Impressumspflicht: Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen Betreiber von Websites ein Impressum bereitstellen, das Angaben wie den Namen, die Anschrift und Kontaktinformationen enthält.
- Datenschutzerklärung: Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine transparente Datenschutzerklärung erforderlich, die über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten informiert.
- Cookie-Hinweis: Wenn Cookies verwendet werden, die nicht technisch notwendig sind, muss der Nutzer gemäß der ePrivacy-Richtlinie und DSGVO informiert werden und seine Einwilligung geben.
- Barrierefreiheitserklärung: Für öffentliche Stellen ist bereits jetzt eine Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend, die den Stand der Barrierefreiheit der Website dokumentiert.Trusted Shops Geschäft+2Industrie- und Handelskammer+2hummelt-werbeagentur.de+2
- OS-Link (Online-Streitbeilegung): Bis zum 20. Juli 2025 müssen Online-Händler einen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung bereitstellen. Danach entfällt diese Pflicht, da die Plattform eingestellt wird.Händlerbund
Neue gesetzliche Anforderungen ab 2025
1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Websites, Apps und Online-Shops. Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.Industrie- und Handelskammer+8IT Portal 24+8Trusted Shops Geschäft+8
Kernanforderungen:
- Wahrnehmbarkeit: Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste.DKD+3Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+3INAI – Daten statt Bauchgefühl+3
- Bedienbarkeit: Sicherstellung, dass alle Funktionen per Tastatur zugänglich sind und eine logische Navigationsstruktur besteht.hummelt-werbeagentur.de+2INAI – Daten statt Bauchgefühl+2Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+2
- Verständlichkeit: Verwendung klarer Sprache und konsistenter Navigationselemente.DKD
- Robustheit: Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern. hummelt-werbeagentur.de+3DKD+3INAI – Daten statt Bauchgefühl+3
Zudem muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website veröffentlicht werden, die den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert und Kontaktmöglichkeiten für Feedback bietet. Anwalt suchen und finden bei anwalt.de+3Industrie- und Handelskammer+3hummelt-werbeagentur.de+3
Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von dieser Pflicht ausgenommen. Händlerbund+4Trusted Shops Geschäft+4Industrie- und Handelskammer+4
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Zudem drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. DKD+1Anwalt suchen und finden bei anwalt.de+1
2. NIS-2-Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie der EU zielt darauf ab, die Cybersicherheit zu stärken. Unternehmen, insbesondere solche mit kritischen Infrastrukturen, müssen erhöhte Sicherheitsstandards einhalten und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die Umsetzung in deutsches Recht ist bis zum 18. Oktober 2024 vorgesehen, allerdings wurde die Frist bisher nicht eingehalten. IT Portal 24+2Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+2Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+2IT Portal 24
3. Cyberresilienz-Verordnung (CRV)
Die CRV tritt am 10. Dezember 2024 in Kraft und gilt ab dem 11. Dezember 2027. Sie legt horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest und ergänzt bestehende Regelungen wie die DSGVO und die NIS-2-Richtlinie. Wikipedia – Die freie Enzyklopädie
Empfehlungen für Website-Betreiber
- Frühzeitige Prüfung: Analysieren Sie Ihre Website hinsichtlich der neuen Anforderungen, insbesondere der Barrierefreiheit.IT Portal 24+8hummelt-werbeagentur.de+8DKD+8
- Schulungen: Schulen Sie Ihr Team in Bezug auf barrierefreies Design und Entwicklung.IT Portal 24
- Technische Umsetzung: Nutzen Sie Tools zur automatisierten Prüfung der Barrierefreiheit und implementieren Sie notwendige Anpassungen.IT Portal 24
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie rechtliche Experten, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Durch proaktive Maßnahmen können Sie nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Besucher verbessern.
Quellen
