Ja, auch mit einem #Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen G und einer #Wertmarke für den öffentlichen #Nahverkehr #ÖPNV können Sie behinderungsbedingte Fahrtkosten steuerlich geltend machen – unter bestimmten Voraussetzungen:
🚗 1. Wertmarke und ÖPNV-Nutzung
- Mit dem Merkzeichen G können Sie eine Wertmarke kaufen und damit im ÖPNV ermäßigt bzw. kostenlos fahren – oder alternativ eine Ermäßigung der Kfz‑Steuer um 50 % beantragen Betanet+15Wikipedia+15mgs.brandenburg.de+15.
- Wichtig: Wenn Sie die Wertmarke nutzen, verzichten Sie auf die Steuervergünstigung – und umgekehrt. Eine Kombination ist nicht möglich .
💶 2. Fahrtkostenabzug in der Steuererklärung
- Unabhängig von der Wahl bei ÖPNV oder Kfz‑Steuer können Sie pauschal 900 € pro Jahr geltend machen, wenn Sie mindestens GdB 70 mit Merkzeichen G oder GdB 80 haben Reddit+6VLH+6Betanet+6.
- Das entspricht 3.000 km × 0,30 €/km in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“.
- Ein Einzelnachweis der Fahrten ist seit dem Steuerjahr 2021 nicht mehr notwendig mgs.brandenburg.de+15VLH+15Lohnsteuer kompakt+15.
- Diese Pauschale gilt auch bei Nutzung der Wertmarke, da sie sich auf behinderungsbedingte privat veranlasste Fahrten (z. B. zum Einkaufen, Behörden etc.) bezieht – nicht auf den ÖPNV oder berufliche Fahrten.
- Die Pauschale wird jedoch nur angesetzt, wenn Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen über Ihrer persönlichen zumutbaren Eigenbelastung liegen ZBFS 2022+13VLH+13Betanet+13mgs.brandenburg.de.
ℹ️ 3. Was ist absetzbar?
Merkmale im Ausweis | Pauschale möglich | Höhe der Pauschale |
---|---|---|
GdB ≥ 80 | ✅ Ja | 900 € (3.000 km × 0,30 €/km) |
GdB ≥ 70 mit G | ✅ Ja | 900 € |
aG, H, Bl, TBl | ✅ Ja | 4.500 € (15.000 km × 0,30 €/km) |
Gegen Hartz+15VLH+15familienratgeber.de+15
✅ Fazit
- Wenn Sie GdB ≥ 70 und Merkzeichen G besitzen, steht Ihnen die Fahrtkostenpauschale von 900 € jährlich zu – ganz gleich, ob Sie die Wertmarke nutzen oder die Kfz‑Steuerermäßigung wählen.
- Sie müssen keine Einzelnachweise führen, solange Sie die Pauschale beanspruchen.
- Die Pauschale wird jedoch nur abgezogen, wenn Ihre gesamten außergewöhnlichen Belastungen Ihre zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
🔎 Beispiel
- Sie haben GdB 70 + G und eine Wertmarke im ÖPNV.
- Sie setzen in der Steuererklärung 900 € Pauschale für private Fahrten an (z.B. Einkaufen, Behörden, Arzt).
- Der Betrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen – sofern Ihre Gesamtbelastung Ihre zumutbare Grenze überschreitet.
➡️ Empfehlung
- Tragen Sie die 900 € Pauschale ein in der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei.
- Prüfen Sie, ob Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird (z. B. mit einem Online-Rechner für § 33 EStG).

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