Bundesgerichtshof: Handy-Firma darf SIM-Sperre nicht vom Passwort abhängig machen

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📱 Bundesgerichtshof: Handy-Firma darf SIM-Sperre nicht vom Passwort abhängig machen

Urteil vom 23. Oktober 2025 – Az. III ZR 147/24
Ort: Karlsruhe


⚖️ Worum geht’s?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Ein Handy-Anbieter darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht festlegen, dass Kundinnen und Kunden nur dann ihre SIM-Karte sperren lassen können, wenn sie neben der Telefonnummer auch ihr persönliches Kennwort angeben.

Das Gericht sagt:
➡️ Diese Regelung benachteiligt Kundinnen und Kunden unfair – und ist deshalb ungültig.


🧾 Was stand in den AGB der Firma?

Wenn die SIM-Karte verloren geht oder missbraucht wird,
muss der Kunde sofort Bescheid geben
und dabei Rufnummer + persönliches Kennwort nennen,
damit die Karte gesperrt wird.

Ein Verbraucherschutzverband fand das unfair und klagte dagegen.


🏛️ Der Weg durch die Gerichte

  • 🧑‍⚖️ Landgericht Hanau (2022): Die Klausel sei in Ordnung.
  • ⚖️ Oberlandesgericht Frankfurt (2024): Die Klausel sei nicht erlaubt.
  • 🏛️ Bundesgerichtshof (2025): Endgültiges Urteil: Die Klausel ist unwirksam!

💬 Was sagt der BGH genau?

Der BGH findet:

  • Natürlich muss sichergestellt sein, dass nur der echte Kunde seine Karte sperren kann.
  • Aber: Es ist nicht zumutbar, dass Kundinnen und Kunden immer ihr Kennwort parat haben müssen – z. B. wenn das Handy gestohlen wurde oder man unterwegs ist.
  • Es gibt andere sichere Wege, um zu prüfen, ob jemand der echte Kunde ist:
  • 🧩 Sicherheitsfrage (z. B. „Wie lautet der Mädchenname Ihrer Mutter?“)
  • 📇 Identifizierung über Kundendaten
  • 🔐 Andere sichere Authentifizierungsmethoden

📜 Gesetzliche Grundlage

§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB:
„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.“

Das war hier der Fall.


🔍 Was bedeutet das Urteil für dich?

👤 Für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • ✅ Du darfst künftig auch ohne Passwort deine SIM-Karte sperren lassen – solange du dich auf andere sichere Weise ausweisen kannst.
  • ✅ Du bist im Notfall (z. B. bei Diebstahl oder Verlust) schneller geschützt.
  • ✅ Dein Anbieter darf dich nicht zwingen, ein Passwort zu nennen, wenn es auch andere sichere Wege gibt.

🏢 Für Handy-Anbieter

  • ⚠️ Sie müssen ihre AGB überarbeiten.
  • ⚙️ Sie brauchen andere Möglichkeiten zur Identitätsprüfung (z. B. über Sicherheitsfragen oder Kundendaten).
  • 🚫 Wenn sie die alte Klausel weiterverwenden, drohen Abmahnungen oder Klagen.

🌍 Warum ist das wichtig?

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher 💪. Es zeigt: Auch bei digitalen Diensten müssen Regeln fair und praktisch umsetzbar sein.

➡️ Sicherheit ist wichtig – aber sie darf nicht dazu führen, dass man im Notfall keine Hilfe bekommt, nur weil man ein Passwort vergessen hat.


🧩 Quellen


📍 Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
📞 (0721) 159-5013
📠 (0721) 159-5501

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Von Toni Bernd Schlack

Toni Schlack ist ein Fachinformatiker für Systemintegration (IHK), Multimediaentwickler und Autor. Auf seiner Website bietet er einen Blog mit Artikeln zu Themen wie Digitalisierung, Cloud und IT. Er betreibt auch einen Online-Shop, in dem er eine Kollektion hochwertiger Messer, darunter Küchenmesser, Jagdmesser und Taschenmesser, anbietet. Toni Schlack setzt auf hochwertige Materialien und präzise Handwerkskunst. Mehr über seine Arbeiten und Produkte erfahren Sie auf seiner Webseite: Toni Schlack.