📱 Bundesgerichtshof: Handy-Firma darf SIM-Sperre nicht vom Passwort abhängig machen
Urteil vom 23. Oktober 2025 – Az. III ZR 147/24
Ort: Karlsruhe
⚖️ Worum geht’s?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Ein Handy-Anbieter darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht festlegen, dass Kundinnen und Kunden nur dann ihre SIM-Karte sperren lassen können, wenn sie neben der Telefonnummer auch ihr persönliches Kennwort angeben.
Das Gericht sagt:
➡️ Diese Regelung benachteiligt Kundinnen und Kunden unfair – und ist deshalb ungültig.
🧾 Was stand in den AGB der Firma?
Wenn die SIM-Karte verloren geht oder missbraucht wird,
muss der Kunde sofort Bescheid geben –
und dabei Rufnummer + persönliches Kennwort nennen,
damit die Karte gesperrt wird.
Ein Verbraucherschutzverband fand das unfair und klagte dagegen.
🏛️ Der Weg durch die Gerichte
- 🧑⚖️ Landgericht Hanau (2022): Die Klausel sei in Ordnung.
- ⚖️ Oberlandesgericht Frankfurt (2024): Die Klausel sei nicht erlaubt.
- 🏛️ Bundesgerichtshof (2025): Endgültiges Urteil: Die Klausel ist unwirksam!
💬 Was sagt der BGH genau?
Der BGH findet:
- Natürlich muss sichergestellt sein, dass nur der echte Kunde seine Karte sperren kann.
- Aber: Es ist nicht zumutbar, dass Kundinnen und Kunden immer ihr Kennwort parat haben müssen – z. B. wenn das Handy gestohlen wurde oder man unterwegs ist.
- Es gibt andere sichere Wege, um zu prüfen, ob jemand der echte Kunde ist:
- 🧩 Sicherheitsfrage (z. B. „Wie lautet der Mädchenname Ihrer Mutter?“)
- 📇 Identifizierung über Kundendaten
- 🔐 Andere sichere Authentifizierungsmethoden
📜 Gesetzliche Grundlage
§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB:
„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.“
Das war hier der Fall.
🔍 Was bedeutet das Urteil für dich?
👤 Für Verbraucherinnen und Verbraucher
- ✅ Du darfst künftig auch ohne Passwort deine SIM-Karte sperren lassen – solange du dich auf andere sichere Weise ausweisen kannst.
- ✅ Du bist im Notfall (z. B. bei Diebstahl oder Verlust) schneller geschützt.
- ✅ Dein Anbieter darf dich nicht zwingen, ein Passwort zu nennen, wenn es auch andere sichere Wege gibt.
🏢 Für Handy-Anbieter
- ⚠️ Sie müssen ihre AGB überarbeiten.
- ⚙️ Sie brauchen andere Möglichkeiten zur Identitätsprüfung (z. B. über Sicherheitsfragen oder Kundendaten).
- 🚫 Wenn sie die alte Klausel weiterverwenden, drohen Abmahnungen oder Klagen.
🌍 Warum ist das wichtig?
Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher 💪. Es zeigt: Auch bei digitalen Diensten müssen Regeln fair und praktisch umsetzbar sein.
➡️ Sicherheit ist wichtig – aber sie darf nicht dazu führen, dass man im Notfall keine Hilfe bekommt, nur weil man ein Passwort vergessen hat.
🧩 Quellen
- Bundesgerichtshof – Pressemitteilung Nr. 193/2025
- Damm Legal: BGH – SIM-Karten-Sperre nur mit Passwort unzulässig
- Beck-Online: BGH, III ZR 147/24 – Unwirksame AGB-Klausel
- Otto Schmidt Verlag: SIM-Sperre – Passwortpflicht unzulässig
📍 Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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