Was versteht die IHK unter einem nicht programmierbarem Taschenrechner?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) definiert einen nicht programmierbaren Taschenrechner als ein Gerät, das nur die Grundrechenarten (Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division) sowie einige mathematische Funktionen wie Wurzel- und Prozentrechnung durchführen kann. Ein nicht programmierbarer Taschenrechner kann keine vorher gespeicherten Formeln oder Programme ausführen und hat keine Fähigkeit, Daten zu speichern oder zu übertragen.

In vielen Prüfungssituationen und im beruflichen Alltag ist es erforderlich, dass ein Taschenrechner nur diese grundlegenden Funktionen ausführen kann, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse auf eine faire und genaue Weise erzielt werden. Programmierbare Taschenrechner hingegen haben oft Funktionen, die nicht erlaubt sind, da sie den Prüfungserfolg oder die Integrität von Daten gefährden könnten.

Von Toni Bernd Schlack

Toni Schlack ist ein Fachinformatiker für Systemintegration (IHK), Multimediaentwickler und Autor. Auf seiner Website bietet er einen Blog mit Artikeln zu Themen wie Digitalisierung, Cloud und IT. Er betreibt auch einen Online-Shop, in dem er eine Kollektion hochwertiger Messer, darunter Küchenmesser, Jagdmesser und Taschenmesser, anbietet. Toni Schlack setzt auf hochwertige Materialien und präzise Handwerkskunst. Mehr über seine Arbeiten und Produkte erfahren Sie auf seiner Webseite: Toni Schlack.