🩺 Bundesgerichtshof: Staat haftet für mögliche Impfschäden – nicht Ärztinnen oder Ärzte
📅 Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte für mögliche Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei Corona-Schutzimpfungen, die bis zum 7. April 2023 durchgeführt wurden, nicht persönlich haften. Stattdessen liegt die Haftung beim Staat.
⚖️ Hintergrund des Falls
Ein Kläger hatte eine Ärztin auf 800.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er behauptete, eine im Dezember 2021 verabreichte Booster-Impfung habe zu einer Herzerkrankung geführt und sei fehlerhaft durchgeführt worden. Außerdem sei er unzureichend über Risiken informiert worden. Die Folge seien massive körperliche und psychische Beeinträchtigungen sowie die Unfähigkeit zur Berufsausübung gewesen.
Sowohl das Landgericht Dortmund als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Nun bestätigte auch der BGH diese Entscheidungen.
🧭 Entscheidung des BGH
Der III. Zivilsenat entschied, dass Ärztinnen und Ärzte, die Impfungen im Rahmen der staatlichen Impfkampagne durchführten, nicht privat, sondern amtlich handelten. Sie waren also Verwaltungshelfer des Staates.
Das bedeutet:
➡️ Eine persönliche Haftung der Ärztin ist ausgeschlossen.
➡️ Für mögliche Fehler kommt nur eine Amtshaftung des Staates nach Artikel 34 Grundgesetz in Betracht.
🏛️ Begründung des Gerichts
Der BGH führte aus, dass die Corona-Impfungen Teil einer hoheitlichen Aufgabe des Staates waren. Sie dienten nicht allein dem individuellen Gesundheitsschutz, sondern auch der Sicherung zentraler staatlicher Funktionen während der Pandemie.
Die impfenden Ärztinnen und Ärzte erfüllten damit den staatlichen Anspruch auf Schutzimpfung, der durch das Bundesministerium für Gesundheit geschaffen worden war. Sie handelten also im Rahmen einer öffentlichen Aufgabe und hatten nur eingeschränkten Entscheidungsspielraum, da Ablauf und Aufklärung gesetzlich genau vorgegeben waren.
📜 Rechtlicher Rahmen
Nach Artikel 34 GG haftet grundsätzlich der Staat, wenn jemand in Ausübung eines öffentlichen Amtes eine Amtspflicht verletzt.
Die CoronaImpfV (Coronavirus-Impfverordnung) regelte bis April 2023 genau, wie die Impfungen und die dazugehörige Aufklärung zu erfolgen hatten.
Insbesondere:
- §1 CoronaImpfV definierte den Anspruch auf Impfung inklusive Aufklärung, Nachsorge und Dokumentation.
- §3 CoronaImpfV bestimmte Arztpraxen als Leistungserbringer im Auftrag des Staates.
🧩 Bedeutung des Urteils
Das Urteil schafft Rechtssicherheit für tausende Ärztinnen und Ärzte, die an der staatlichen Impfkampagne beteiligt waren.
Künftige Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit diesen Impfungen müssen sich gegen den Staat richten – nicht gegen die einzelnen Medizinerinnen oder Mediziner.
💬 Kurz gesagt:
Bis zum 7. April 2023 war die Corona-Impfung eine staatliche Aufgabe. Wer in diesem Rahmen impfte, handelte im öffentlichen Auftrag – und damit haftet der Staat.
🕊️ Vorinstanzen
- Landgericht Dortmund – Urteil vom 27. Juli 2023 (4 O 163/22)
- Oberlandesgericht Hamm – Urteil vom 19. Juni 2024 (I-3 U 119/23)
📍 Kontakt:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
📞 Telefon: (0721) 159-5013
📠 Telefax: (0721) 159-5501
📅 Karlsruhe, den 9. Oktober 2025
Neu eingetroffene Produkte
-
Synology SAT5210 SSD 3.84TB 2.5 Zoll Enterprise SATA Interne Solid-State-Drive SAT5221-3840G)
-
Lenovo ThinkPad X13 Gen 6 Intel® Core™ Ultra 5 225U Prozessor (E-Kerne bis zu 3,80 GHz P-Kerne bis zu 4,80 GHz)/Windows 11 Home 64/512 GB SSD M.2 2280 PCIe 4.0 TLC Opal
-
Lenovo ThinkPad X13 Gen 6 Intel® Core™ Ultra 7 255U Prozessor (E-Kerne bis zu 4,20 GHz P-Kerne bis zu 5,20 GHz)/Windows 11 Pro 64/256 GB SSD M.2 2280 PCIe 4.0 TLC Opal




