Statement von Vodafone zur Neuentwicklung bei der Vorratsdatenspeicherung | ||
Düsseldorf, 28. Juni 2017 – Auf Grund der heutigen Mitteilung der Bundesnetzagentur sieht Vodafone auch im Interesse seiner Kunden von der Speicherung und Beauskunftung von Verkehrsdaten (auf Grund der sogenannten Vorratsdatenspeicherung 2.0) bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren ab.
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