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Toni Schlack Fachinformatiker für Systemintegration (IHK) Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Seitingen-Oberflacht Oberkassel Königsfeld Möhringen
a bunch of money sitting on top of a table

Verlustvortrag: Kann dieser auf die Einkommenssteuer angerechnet werden?

Ja, ein #Verlustvortrag kann auf die #Einkommensteuer angerechnet werden – und das ist sogar einer der Hauptzwecke davon.

Was ist ein Verlustvortrag?

Ein Verlustvortrag ist steuerlich relevant, wenn in einem Jahr Verluste entstehen (z. B. durch selbstständige Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalanlagen), die nicht mit Gewinnen oder Einkünften desselben Jahres verrechnet werden können. Diese Verluste werden dann in zukünftige Jahre „vorgetragen“.

Wie wirkt sich der Verlustvortrag auf die Einkommensteuer aus?

  • In künftigen Jahren werden die vorgetragenen Verluste automatisch mit positiven Einkünften verrechnet, bevor diese Einkünfte besteuert werden.
  • Dadurch mindert sich das zu versteuernde Einkommen, was die Einkommensteuerlast senkt.

Beispiel:

  • Du machst 2024 einen Verlust von 10.000 € aus selbstständiger Tätigkeit.
  • 2025 hast du einen Gewinn von 30.000 €.
  • Dann wird der Verlustvortrag von 10.000 € mit dem Gewinn verrechnet → nur 20.000 € werden versteuert.

Voraussetzungen & Hinweise:

  • Der Verlust muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrekt ermittelt und festgestellt worden sein.
  • Anlage „Sonstiges“ oder „Einkünfte“ je nach Art des Verlustes ist notwendig.
  • Kein Antrag nötig, der Verlustvortrag wird vom Finanzamt automatisch festgestellt und im Bescheid festgehalten.
  • Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt, solange du wieder Gewinne machst.
  • Wenn du den Verlust sofort mit anderen Einkünften im selben Jahr verrechnen willst, spricht man von einem Verlustrücktrag (nur ins Vorjahr möglich, begrenzt auf 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € bei Ehegatten).

Wichtig:

Der Verlust muss nach § 10d EStG festgestellt worden sein. Ohne Einkommensteuererklärung kein Verlustvortrag – auch wenn du z. B. Student bist oder keine Steuer zahlst.

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